Erste Maßnahmen

Erste Maßnahmen bei einem Todesfall



Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. 
Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. 
Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen. 
Alle Schritte vor und nach der Abholung sowie einen Termin zu einem Beratungsgespräch können Sie direkt telefonisch zu jeder Tages- und 
Nachtzeit mit uns vereinbaren. 
Telefon: 02291-7671

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. 
Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. 
Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung ein Beerdigungschein ausgestellt. 
In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.
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