Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden.
Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit, damit wir diese für Sie einreichen können.
Lebens- und Sterbegeldversicherung:
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.